A-Mitglied
- ab 26. Lebensjahr
59,-€
B-Mitglied
- Ehe(Lebens)partner eines A-Mitglieds der Sektion (gleiche Bankverbindung und Anschrift)
33,-€
B-Mitglied
- Senior ermäßigt ab 70. Lebensjahr und länger als 25 Jahre Mitglied (auf Antrag)
33,-€
B-Mitglied
- Aktive Bergwachtmitglieder (auf Antrag und nur gegen Nachweis), Schwerbehinderte ab 50% (auf Antrag und nur gegen Nachweis)
33,-€
C-Mitglied
- Mitglieder, die bereits einer anderen DAV-Sektion als A-, B- Mitglied angehören oder Mitglieder des ÖAV und AVS
20,-€
D-Junior
- Junioren vom 18. - 25. Lebensjahr
33,-€
K/J-Kind/Jugend
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre als Einzelmitglieder
15,-€
K-Kind
- Kinder im Familienverbund
Voraussetzung: Beide Elternteile sind AV-Mitglied der Sektion Bad Aibling
0,-€
Familienbeitrag
- Beide Eltern sind Mitglied der Sektion und Kinder bis zur Vollendg. des 18. Lebensjahres
92,-€
Hinweise zu den Beiträgen:
- Die Aufnahmegebühr beträgt 10 €.
- Bei einer Mitgliedschaft ab dem 01.09. halbiert sich der Jahresbeitrag.
- Unkosten durch Rückbuchungen gehen zu Lasten des Mitglieds.
- Eine Kündigung ist bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres (also spätestens zum 30. September) zum Folgejahr möglich. Der Versicherungsschutz endet mit dem Datum der Kündigung, also immer am 31. Dezember des Kündigungsjahres.
- Bergwachtmitglieder können sich auf Antrag unter Nachweis der Mitgliedschaft (bitte dem Antrag beifügen) als B-Mitglieder anmelden. Sollten Sie vorher einer anderen Sektion angehört haben, dann bitte dies auf dem Antrag angeben.
- Bitte nehmen Sie am Lastschriftverfahren teil. Sie erleichtern uns damit unsere ehrenamtliche Tätigkeit.
- Partner- oder Familienmitgliedschaft: Wenn der Partner eines A-Mitgliedes der Sektion beitritt, dann kann er (sie) Anspruch auf eine B-Mitgliedschaft erheben. In der Mitgliedschaft sind beliebig viele eigene Kinder bis 18 Jahre inbegriffen, wenn
a) das Mitglied der selben Sektion wie das dazugehörige Vollmitglied angehört
b) eine identische Anschrift besteht
c) der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen (gleiche Bankverbindung). - Neue Mitgliederbeiträge lt. der Mitgliederversammlung 2024 ab 01.01.2025